Allgemeine Geschäftsbedingungen - Anfertigung hochwertiger Terrarien Komplettsysteme

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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Grundlagen für Lieferungen, Werkleistungen, Montagen, Service- und sonstige Leistungen von Viperatec.
Sie gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Werkleistungen, Montagen, Wartungen, Reparaturen, Analysen, Planungen und sonstigen Leistungen von Viperatec Terraristik, Inhaber Marvin Esch, Obernheideweg 13, 33129 Delbrück (nachfolgend „Viperatec“).

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Viperatec ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Leistungsbereiche und Vertragsarten

2.1 Viperatec bietet insbesondere folgende Leistungen und Produkte an:

  • individuelle Maß- und Sonderanfertigungen, insbesondere Terrarien, Rückwände, Wetboxen und vergleichbare kundenspezifische Lösungen,
  • Standardware und Zubehör über den Onlineshop,
  • Montage-, Wartungs-, Reparatur-, Analyse-, Beratungs- und sonstige Serviceleistungen,
  • technische und handwerkliche Leistungen im Bereich Terraristik, Wasser-, Filter-, Pumpen-, Steuerungs- und vergleichbarer Systeme.

2.2 Maß- und Sonderanfertigungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere solche Produkte oder Leistungen, die nicht vorgefertigt sind und individuell nach Vorgaben, Maßen, Einsatzzweck, Tierart, Ausstattungswünschen, örtlichen Gegebenheiten oder sonstigen Anforderungen des Kunden geplant, angepasst oder hergestellt werden.

2.3 Standardware im Sinne dieser AGB sind Produkte und Zubehörartikel, die im Onlineshop in gleichbleibender Form angeboten werden und nach einer Rücknahme grundsätzlich erneut verkauft werden können.

2.4 High-Line-Terrarien sind vollständige, individuell geplante und betriebsfertig gelieferte Systemanlagen mit Lieferung und Montage durch Viperatec. Basic-Line-Terrarien sind, soweit im Einzelfall vereinbart, auch zur Selbstabholung oder Fremdlieferung geeignet.

3. Vertragsschluss

3.1 Angaben auf der Website, in Referenzbildern, Visualisierungen, Katalogen, Preislisten oder sonstigen Darstellungen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, kein verbindliches Angebot dar.

3.2 Bei Maß- und Sonderanfertigungen erfolgt der Vertragsschluss regelmäßig wie folgt:

  1. Der Kunde stellt eine Anfrage, insbesondere über ein Anfrageformular, per E-Mail oder auf anderem Wege.
  2. Viperatec erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.
  3. Der Kunde nimmt dieses Angebot in Textform an, insbesondere per E-Mail oder über ein bereitgestelltes Kundencenter.
  4. Viperatec erteilt sodann eine Auftragsbestätigung.

3.3 Bei Bestellungen von Standardware im Onlineshop kommt der Vertrag nach Maßgabe des dortigen Bestellablaufs zustande.

3.4 Für Angebotsannahmen, Terminabsprachen, Nachträge, Zusatzaufträge, Änderungen und sonstige projektbezogene Erklärungen ist Textform ausreichend, insbesondere per E-Mail.

3.5 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von Viperatec in Textform bestätigt wurden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die jeweils im Angebot, im Onlineshop oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

4.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Für Maß- und Sonderanfertigungen gelten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, folgende Zahlungsbedingungen:

  • bei einem Auftragswert unter 500,00 € brutto: vollständige Zahlung vor Fertigungsbeginn,
  • bei einem Auftragswert ab 500,00 € brutto: mindestens 50 % Anzahlung vor Fertigungsbeginn.

4.4 Der Restbetrag bei Maß- und Sonderanfertigungen ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, spätestens bei Übergabe fällig. Viperatec kann bestimmen, dass die Restzahlung vorab per Überweisung, per PayPal oder bei Auslieferung in bar zu leisten ist.

4.5 Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Vereinbarte Abschlagszahlungen sind zu den vereinbarten Terminen fällig.

4.6 Abweichende Zahlungsmodelle, insbesondere Teilzahlungen, Ratenzahlungen oder sonstige Finanzierungshilfen, bedürfen stets einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung gelten ausschließlich die in diesen AGB geregelten Zahlungsbedingungen.

4.7 Viperatec ist berechtigt, als Zahlungsarten insbesondere Überweisung, Barzahlung und PayPal anzubieten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nur, wenn diese im Einzelfall ausdrücklich vereinbart oder im Onlineshop angeboten wurde.

4.8 Service-, Wartungs-, Montage-, Analyse-, Reparatur- und ähnliche Leistungen werden, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, nach Zeitaufwand auf Grundlage des jeweils vereinbarten oder geltenden Stundensatzes abgerechnet.

4.9 Angebote, Kostenschätzungen oder Aufwandsschätzungen für Serviceleistungen sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

4.10 Fahrtkosten, Materialkosten, Fremdkosten und sonstige Nebenkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.11 Rechnungen über Service-, Wartungs- und ähnliche Leistungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Rechnungsbeträgen bis 1.000,00 € brutto innerhalb von 14 Tagen und bei Rechnungsbeträgen über 1.000,00 € brutto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

5. Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung

5.1 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Viperatec berechtigt, weitere Arbeiten, Lieferungen, Montagen oder sonstige Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen oder zurückzuhalten.

5.2 Dies gilt insbesondere auch dann, wenn vereinbarte Anzahlungen oder Abschlagszahlungen nicht fristgerecht geleistet werden.

5.3 Durch eine solche Einstellung oder Zurückhaltung entstehende Verzögerungen bei Fertigung, Lieferung oder Montage gehen nicht zu Lasten von Viperatec.

5.4 Weitergehende gesetzliche Rechte von Viperatec bleiben unberührt.

6. Lieferung, Versand, Abholung, Montage und Abnahme

6.1 High-Line-Terrarien werden ausschließlich durch Viperatec geliefert und vor Ort montiert. Eine Selbstabholung ist bei High-Line-Terrarien ausgeschlossen.

6.2 Basic-Line-Terrarien sowie sonstige geeignete Produkte und Anfertigungen können nach Vereinbarung durch Viperatec geliefert, durch einen Transportdienst versendet oder vom Kunden selbst abgeholt werden.

6.3 Liefer-, Abhol- und Montagetermine werden individuell vereinbart.

6.4 Werkleistungen, Montagen und vergleichbare Leistungen gelten als abnahmefähig, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden und keine wesentlichen Mängel vorliegen.

6.5 Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

6.6 Bei Selbstabholung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt bei Übergabe auf äußerlich erkennbare Schäden oder offensichtliche Mängel zu überprüfen und etwaige erkennbare Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

7. Gefahrübergang

7.1 Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden auf diesen über.

7.2 Bei High-Line-Terrarien sowie sonstigen durch Viperatec selbst gelieferten und montierten Leistungen geht die Gefahr mit Übergabe beziehungsweise mit Abnahme vor Ort auf den Kunden über.

7.3 Bei Versendung an Verbraucher geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.

7.4 Bei Versendung an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Unternehmer über.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Transportweg, Zugänge, Türbreiten, Flurbreiten, Treppenverhältnisse, Rangierflächen und der Aufstellort für Lieferung, Transport und Montage geeignet sind.

8.2 Der Kunde hat auf Anforderung von Viperatec zutreffende Maße, Fotos und sonstige für Planung, Transport, Lieferung und Montage erforderliche Angaben bereitzustellen.

8.3 Der Aufstellort muss frei zugänglich und geeignet sein. Soweit für das Produkt erforderlich, muss mindestens ein geeigneter Stromanschluss vorhanden sein.

8.4 Stellt sich vor Ort heraus, dass Lieferung, Transport oder Montage aufgrund unzutreffender, unvollständiger oder fehlender Angaben des Kunden oder aufgrund nicht geschaffener Voraussetzungen nicht oder nur mit erheblichem Zusatzaufwand möglich sind, ist Viperatec berechtigt, einen neuen Termin zu vereinbaren und hierdurch entstehende Mehrkosten, insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Zusatzaufwand, Hilfsmittel, Rücktransport oder Zwischenlagerung, gesondert zu berechnen.

8.5 Viperatec ist nicht verpflichtet, bauliche Veränderungen, Demontagen oder Eingriffe an Türen, Zargen, Treppen, Wänden oder sonstigen Gebäudeteilen vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Lieferzeiten und Termine

9.1 Bei kleineren Sonderanfertigungen kann in der Auftragsbestätigung ein konkretes Lieferdatum angegeben werden.

9.2 Bei größeren Projekten, insbesondere Terrarienanlagen und komplexen Sonderanfertigungen, sind angegebene Bau- und Lieferzeiten grundsätzlich nur voraussichtliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin bestätigt wurde.

9.3 Ein konkreter Auslieferungs- oder Montagetermin wird bei größeren Projekten in der Regel erst vereinbart, wenn das Produkt fertiggestellt und funktionsfähig durchgetestet ist und die terminliche Ausführung möglich ist.

9.4 Liefer- und Ausführungszeiten verlängern sich angemessen bei Umständen, die Viperatec nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Lieferengpässen, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, fehlender Mitwirkung des Kunden oder nachträglichen Änderungswünschen des Kunden.

9.5 Rechte des Kunden wegen Verzugs richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Änderungen, Zusatzwünsche und Nachträge

10.1 Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf nachträgliche Änderungen.

10.2 Ob und in welchem Umfang Änderungen, Zusatzwünsche oder Nachträge noch möglich sind, richtet sich insbesondere nach dem Planungs-, Beschaffungs- und Fertigungsstand.

10.3 Bereits bestellte, zugeschnittene, bearbeitete, verklebte, eingebaute oder sonst individuell hergestellte Bauteile sind in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand änderbar.

10.4 Werden Änderungen oder Zusatzwünsche nachträglich vereinbart, ist Viperatec berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten, zusätzliches Material, zusätzlichen Arbeitsaufwand sowie Terminverschiebungen gesondert abzurechnen.

10.5 Für Nachträge, Zusatzleistungen und nachträgliche Beauftragungen können gesonderte Teil-, Zusatz- oder Schlussrechnungen gestellt werden.

11. Technische Änderungen, Toleranzen und beispielhafte Darstellungen

11.1 Abbildungen, Visualisierungen, Referenzbilder, Skizzen, Entwürfe, Planzeichnungen und Projektbeispiele dienen grundsätzlich der Veranschaulichung und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Leistungsinhalt vereinbart wurden.

11.2 Farben, Dekore, Oberflächen, Materialoptiken und Haptik können insbesondere aufgrund von Bildschirmdarstellung, Lichtverhältnissen, Herstellerdarstellungen, Naturmaterialien, handwerklicher Bearbeitung und Materialchargen von Abbildungen, Mustern oder Katalogdarstellungen abweichen.

11.3 Rückwandgestaltungen, künstlerische Oberflächen und handwerklich ausgearbeitete Elemente entstehen teilweise im Herstellungsprozess und können deshalb von Skizzen, Visualisierungen oder früheren Beispielen abweichen.

11.4 Geringe branchenübliche, handwerklich bedingte oder technisch unvermeidbare Abweichungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und Funktion sowie geschuldete Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen.

11.5 Viperatec ist berechtigt, technische oder konstruktive Weiterentwicklungen, Verbesserungen und gleichwertige oder bessere Komponenten einzusetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die Funktion sowie die Qualität erhalten oder verbessert werden.

12. Naturmaterialien und handwerkliche Ausführung

12.1 Naturmaterialien wie Äste, Wurzeln, Sträucher, Substrate, Steine oder vergleichbare Bestandteile können in Form, Farbe, Struktur, Oberfläche und Größe variieren.

12.2 Handwerklich, künstlerisch oder individuell ausgearbeitete Gestaltungen, insbesondere Rückwandstrukturen und ähnliche Elemente, sind nicht vollständig identisch reproduzierbar.

12.3 Produktions-, material- oder chargenbedingte Unterschiede bei Dekorplatten, Oberflächen und sonstigen Materialien bleiben vorbehalten, soweit sie branchenüblich und zumutbar sind.

13. Standardware aus dem Onlineshop

13.1 Für Standardware und Zubehör aus dem Onlineshop gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.

13.2 Für Verbraucher gilt bei Onlinebestellungen von Standardware das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung.

14. Maß- und Sonderanfertigungen; Ausschluss des Widerrufsrechts

14.1 Maß- und Sonderanfertigungen werden individuell für den jeweiligen Kunden geplant und hergestellt.

14.2 Für Maß- und Sonderanfertigungen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Widerrufsrecht.

15. Kündigung von Maß- und Sonderanfertigungen

15.1 Kündigt der Kunde einen Vertrag über eine Maß- oder Sonderanfertigung vor Fertigstellung, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.

15.2 Viperatec ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch das anrechnen lassen, was infolge der Vertragsbeendigung an Aufwendungen erspart wird oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder Materialien erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird.

15.3 Berücksichtigungsfähig sind insbesondere bereits angefallene Planungs-, Konstruktions-, Beschaffungs-, Material-, Fertigungs- und sonstige projektbezogene Aufwendungen sowie bereits erbrachte Arbeitsleistungen.

15.4 Bereits geleistete Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden mit den Ansprüchen von Viperatec verrechnet. Eine automatische vollständige Rückerstattung erfolgt nicht.

15.5 Soweit Bauteile, Materialien oder Komponenten infolge der Vertragsbeendigung tatsächlich erspart oder wirtschaftlich anderweitig sinnvoll verwertbar sind, sind diese im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

16. Eigentumsvorbehalt

16.1 Gelieferte Waren und hergestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag resultierenden Forderungen Eigentum von Viperatec.

16.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Viperatec nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.

16.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Beschädigung, Verschlechterung oder sonstiger Wertminderung, bleiben vorbehalten.

17. Gewährleistung

17.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

17.2 Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den Maßgaben dieser AGB und der anwendbaren gesetzlichen Sondervorschriften.

17.3 Mängelrechte bestehen nicht für Schäden, Funktionsstörungen oder Beeinträchtigungen, die insbesondere zurückzuführen sind auf:

  • eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen,
  • Eingriffe in Technik, Luftführung, Verkabelung oder Konstruktion,
  • unsachgemäßen Transport nach Übergabe oder Selbstabholung,
  • unsachgemäßen Anschluss oder Bedienfehler,
  • ungeeignete oder aggressive Reinigungs- oder Pflegemittel,
  • falsche Befüllung oder Nutzung von Wasser, Feuchtigkeit oder sonstigen Betriebsmedien,
  • Nichtbeachtung von Betriebs-, Pflege-, Wartungs- oder Nutzungshinweisen,
  • zweckwidrige oder unsachgemäße Nutzung.

17.4 Soweit Viperatec dem Kunden Betriebs-, Pflege-, Wartungs- oder Nutzungshinweise zur Verfügung stellt, sind diese zu beachten.

18. Haftung

18.1 Viperatec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Viperatec nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

18.3 Im Übrigen ist die Haftung von Viperatec bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

18.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Viperatec einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

18.5 Eine Haftung für Schäden aus der Sphäre des Kunden, insbesondere aufgrund von Fehlbedienung, Eigenumbauten, falschem Anschluss, unsachgemäßem Transport, falscher Reinigung oder Missachtung von Hinweisen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

19. Service-, Wartungs-, Analyse- und sonstige Leistungen

19.1 Service-, Wartungs-, Analyse-, Montage-, Reparatur- und vergleichbare Leistungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

19.2 Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

19.3 Teich-, Wasser-, Filter-, Pumpen-, Steuerungs-, Reinigungs- und vergleichbare technische Serviceleistungen können Gegenstand gesonderter Angebote und Vereinbarungen sein; auch insoweit gelten diese AGB.

19.4 Bei Analyse-, Diagnose- oder Serviceeinsätzen können tatsächlicher Zustand, verdeckte Mängel, nicht erkennbare Vorbedingungen oder nachträglich auftretender Mehraufwand dazu führen, dass sich ein zuvor genannter Aufwand oder Richtwert ändert.

20. Unternehmerkunden

20.1 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, und erkennbare Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

20.2 Soweit bei Unternehmern kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten gelten, bleiben diese unberührt.

20.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Viperatec.

21. Geistiges Eigentum, Unterlagen und Nutzungsrechte

21.1 Entwürfe, Skizzen, Planungen, Visualisierungen, Konzepte, Zeichnungen, Unterlagen, technische Lösungen und ähnliche Ausarbeitungen von Viperatec bleiben geistiges Eigentum von Viperatec.

21.2 Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung von Viperatec weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben, für Nachbauten verwendet noch durch Dritte umgesetzt werden.

21.3 Mit der Zahlung für ein Produkt, eine Planung oder eine sonstige Leistung werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, keine weitergehenden Nutzungs-, Verwertungs- oder Nachbaurechte an Entwürfen, Konzepten oder konstruktiven Lösungen übertragen.

21.4 Der Erwerb eines Produkts vermittelt ausschließlich Eigentum am konkreten Produkt, nicht jedoch Rechte an den zugrunde liegenden Planungs-, Konstruktions- oder Gestaltungskonzepten.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

22.3 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen AGB vor.

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